Zertifizierung

Hundetrainerin mit behördlicher Zertifizierung

Zertifizierung der Tierärztekammer SH & Hundetrainererlaubnis nach §11

Die Gesetzgebung stellt zunehmend zum Schutz vor „gefährlichen Hunden“ den/die sachkundige/n Hundehalter/-in und den „gehorsamen“ Hund in den Vordergrund, um die „Gefährdung der Bevölkerung durch Hunde“ zu reduzieren.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll einheitliche Kriterien für die Ausbildung von Hunden und die Kenntnisse von Ausbildern zu fordern. Um es Behörden und anderen Institutionen zu ermöglichen, auf Anfragen aus der Bevölkerung eine kompetente Einrichtung objektiv benennen zu können, ist es aufgrund der derzeitigen Marktsituation erforderlich, spezifische Kriterien für eine professionelle Tätigkeit in den o.g. Bereichen festzulegen.

Die TÄK S-H hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt.

Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit für die jeweilige Person dar.

Da es sich bei der Zertifizierung um eine amtliche, fachlich unanfechtbare und auf alle Bereiche der o.g. Tätigkeiten anzuwendende Zertifizierung handelt, sind die Kriterien für eine Zertifizierung frei von ideologischen oder einseitig entwickelten Inhalten erarbeitet worden.

  • Zur Zertifizierung können sich Bewerber/innen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer S.-H. anmelden.
  • Die Anerkennung einer Zertifizierung aus einem anderen Bundesland kann nur erfolgen, wenn die Zertifizierungsinhalte und Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind. Deshalb ist auch der weiterentwickelte Data-Parc-Test hervorzuheben.
  • Die Zertifizierung erlischt, wenn der/die betreffende Inhaber/in aus verschiedenen Gründen nicht mehr zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist. Weiterhin erlischt die Zertifizierung wenn der/die betreffende Inhaber/in nicht alle zwei Jahre mindestens eine zweitägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der Nachweis ist selbständig bei der TÄK einzureichen.

„Zertifizierung“ für Hundeschulen in Sachsen-Anhalt

  • Verhaltensbiologische (ethologische) Grundlagen
    • Individualentwicklung (Ontogenese)
    • Spielverhalten
    • Aggressionsverhalten
    • Jagdverhalten
    • soziale Organisatio
    • Fortpflanzungsverhalten
    • Funktionskreise des kategorisierten Verhaltens
  • Lernverhalten
  • klassische Konditionierung
  • operante / instrumentelle Konditionierung
  • Lernformen
  • Lerntheorie
  • formales, soziales Lernen
  • Kommunikation
    • Hund-Hund
    • Hund-Mensch
    • Mensch-Mensch
  • Körpersprache des Hundes (Ausdrucksverhalten)
  • Zucht, Haltung, Ernährung
  • Anatomie
    • Abweichungen erkennen
  • Domestikation
    • domestikationsbedingte Veränderungen
  • Rassen (spezf. Verhalten)
  • Tiergesundheit, Erste Hilfe
  • rassespezf. Erkrankungen
  • Parasiten
  • Notfallmaßnahmen
  • Neurophysiologie
  • Aufbau des Gehirns und seine Funktionen
  • Neurophysiologie (Grundlagen)
  • Recht
  • Tierschutzfragen (Zucht, Kastration, Haltung)
  • Hundegesetze, -verordnungen
  • Methodik und Didaktik des Lehren
  • Unternehmensführung und Management

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Christiane Saalfeld

Hundetrainerin mit behördlicher Zertifizierung der Tierärztekammer SH und Hundetrainererlaubnis nach §11
Hundeschule Saalfeld – Halle / Saalekreis

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